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Abschreibung (AfA) – Arten, Methoden & Nutzungsdauer

15. Februar 2026 · 14 Min. Lesezeit

Abschreibung AfA Übersicht

Betriebliche Anschaffungen verlieren über die Jahre an Wert – und genau diesen Wertverlust bilden Abschreibungen (AfA) ab. Sie sind ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung.

Was ist eine Abschreibung?

AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Sie verteilt die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als Betriebsausgabe.

Abschreibungsmethoden im Überblick

Methode Wie? Wann?
Linear Gleiche Beträge pro Jahr Standardmethode
Degressiv Fester Prozentsatz vom Restwert Bis 2028 wieder erlaubt
GWG Sofortabschreibung Bis 800 € netto
Sonder-AfA § 7g 20 % zusätzlich im 1. Jahr Gewinn < 200.000 €
Computer/Software Sofort abschreiben Seit 2021 unbegrenzt

Lineare Abschreibung – Beispiel

Ein Laptop kostet 2.400 € netto mit 3 Jahren Nutzungsdauer:

  • Jährliche AfA: 2.400 € ÷ 3 = 800 € pro Jahr
  • Monatliche AfA: 800 € ÷ 12 = 66,67 € pro Monat

💡 Pro-Tipp: Computer sofort abschreiben

Seit 2021 dürfen Computer, Laptops und Software unabhängig vom Preis im Anschaffungsjahr komplett abgeschrieben werden. Das gilt auch für teure Workstations.

Degressive Abschreibung – Beispiel

Maschine für 10.000 €, degressiver Satz 25 %:

Jahr Restwert Anfang AfA (25 %) Restwert Ende
1 10.000 € 2.500 € 7.500 €
2 7.500 € 1.875 € 5.625 €
3 5.625 € 1.406 € 4.219 €

Ab dem Zeitpunkt, wo die lineare AfA höher wäre, wechseln Sie zur linearen Methode.

Die AfA-Tabelle des BMF

Das Bundesministerium der Finanzen legt die Nutzungsdauern fest:

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer
Büromöbel 13 Jahre
PKW 6 Jahre
Drucker/Scanner 3 Jahre
Smartphone 5 Jahre
Computer/Laptops 1 Jahr (Sofortabschreibung)

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Mit dem IAB ziehen Sie bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vor dem Kauf ab. Mehr dazu in unseren 20 Steuertipps.

Abschreibungen in Lexware Office

Lexware Office verwaltet Ihr Anlagevermögen automatisch:

  • Anlagegüter erfassen und Nutzungsdauer zuweisen
  • AfA wird automatisch monatlich gebucht
  • GWG-Sofortabschreibung mit einem Klick
  • Anlagespiegel für den Steuerberater

GWG: Sofortabschreibung bis 800 €

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungskosten bis 800 € netto können Sie im Jahr der Anschaffung sofort komplett abschreiben – kein Aufteilen über die Nutzungsdauer nötig.

Typische GWG für Selbstständige:

  • Bildschirme, Tastaturen, Mäuse (einzeln betrachtet)
  • Bürostühle und kleinere Möbel unter 800 € netto
  • Werkzeuge, Drucker und Kleingeräte
  • Externe Festplatten und USB-Hubs

💡 Pro-Tipp

Achten Sie auf den Nettobetrag! Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, zählt der Nettowert. Ein Monitor für 952 € brutto (800 € netto + 152 € USt) ist ein GWG. Nutzen Sie die Kleinunternehmerregelung, zählt der Bruttowert.

Digitale Wirtschaftsgüter: Sofortabschreibung seit 2021

Seit 2021 können Computer, Laptops, Tablets, Software und Peripheriegeräte unabhängig vom Preis im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden. Die reguläre Nutzungsdauer von 3 Jahren wird auf 1 Jahr verkürzt.

Das gilt für:

  • Desktop-PCs und Laptops (auch über 800 €)
  • Tablets und Smartphones (bei überwiegend betrieblicher Nutzung)
  • Software, SaaS-Lizenzen und Cloud-Dienste
  • Peripheriegeräte wie Drucker, Scanner, Monitore
  • Netzwerk-Hardware (Router, Switches, Access Points)

Ein MacBook Pro für 2.500 € netto? Komplett im Anschaffungsjahr absetzbar. Ein professionelles Softwarepaket für 5.000 €? Ebenfalls sofort. Diese Regelung ist eine enorme Steuersparopportunität, die viele Selbstständige nicht kennen.

Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur normalen AfA eine Sonderabschreibung von 40 % im ersten Jahr nutzen. Voraussetzungen:

  • Gewinn im Vorjahr unter 200.000 €
  • Das Wirtschaftsgut wird zu mindestens 90 % betrieblich genutzt
  • Es verbleibt mindestens bis zum Ende des Folgejahres im Betrieb

Rechenbeispiel Sonderabschreibung

Sie kaufen eine Kamera für 3.000 € netto (Nutzungsdauer 7 Jahre):

  • Normale AfA Jahr 1: 3.000 ÷ 7 = 428,57 €
  • Sonderabschreibung: 3.000 × 40 % = 1.200 €
  • Gesamt Jahr 1: 1.628,57 € (statt nur 428,57 €)

💡 Pro-Tipp

Kombinieren Sie die Sonderabschreibung mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB): Bis zu 50 % der geplanten Kosten können Sie schon vor der Anschaffung gewinnmindernd abziehen. Mehr in unseren Steuertipps für Selbstständige.

AfA-Tabelle: Die wichtigsten Nutzungsdauern

Wirtschaftsgut Nutzungsdauer AfA / Jahr (bei 1.000 €)
Computer / Laptop1 Jahr (Sofort)1.000 €
Smartphone5 Jahre200 €
Büromöbel13 Jahre76,92 €
PKW6 Jahre166,67 €
Kamera / Fotoausrüstung7 Jahre142,86 €

AfA in Lexware Office verwalten

Lexware Office übernimmt die Anlagenbuchhaltung automatisch. Wenn Sie ein Wirtschaftsgut über 800 € netto buchen, erstellt die Software den Anlagenspiegel und berechnet die jährliche AfA für Ihre EÜR.

  1. Beleg erfassen: Rechnung hochladen und als Anlagegut markieren
  2. Nutzungsdauer wählen: Lexware Office schlägt den AfA-Tabellen-Wert vor
  3. Automatische Berechnung: AfA wird monatlich anteilig in die EÜR übernommen
  4. Anlagenspiegel: Jederzeit als PDF exportierbar für Finanzamt oder Steuerberater

Häufige AfA-Fehler vermeiden

  • GWG einzeln aufteilen: Funktional zusammengehörende Teile (PC + Monitor + Tastatur als Arbeitsplatz) können vom Finanzamt als ein Wirtschaftsgut bewertet werden
  • Private Nutzung vergessen: Bei gemischter Nutzung nur den betrieblichen Anteil abschreiben (z. B. 70 % betrieblich → 70 % AfA)
  • Digitale Sofortabschreibung nicht genutzt: Seit 2021 können Computer sofort abgeschrieben werden – viele verteilen die Kosten unnötig über 3 Jahre
  • Anlagenspiegel nicht geführt: Das Finanzamt erwartet eine lückenlose Aufstellung aller Anlagegüter

Fazit: Abschreibung als Steuerhebel nutzen

Die AfA ist eines der mächtigsten Werkzeuge zur Steueroptimierung. Nutzen Sie die Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter, die GWG-Regelung bis 800 € und bei größeren Investitionen den Investitionsabzugsbetrag plus Sonderabschreibung. So senken Sie Ihre Steuerlast und sichern Ihre Liquidität.

Investitionsabzugsbetrag (IAB): Steuern sparen vor dem Kauf

Der IAB nach § 7g EStG ist ein oft übersehener Steuervorteil: Sie können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen. Das bedeutet Steuersparen, bevor Sie den Gegenstand überhaupt kaufen.

  • Voraussetzung: Gewinn im Vorjahr unter 200.000 €
  • Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen
  • Mindestens 90 % betriebliche Nutzung

Praxisbeispiel: Sie planen 2027 ein professionelles Kamerasystem für 4.000 €. Bereits in Ihrer EÜR 2026 können Sie 2.000 € gewinnmindernd abziehen – ohne den Gegenstand schon gekauft zu haben.

AfA bei gemischter Nutzung

Nutzen Sie ein Wirtschaftsgut sowohl privat als auch geschäftlich, müssen Sie den betrieblichen Nutzungsanteil ermitteln und dokumentieren:

Wirtschaftsgut Typischer betrieblicher Anteil Nachweis
Smartphone50–80 %Einzelverbindungsnachweis oder Schätzung
PKWIndividuellFahrtenbuch oder 1-%-Regelung
Laptop70–100 %Aufzeichnung über 3 Monate
Fahrrad/E-BikeIndividuellFahrtenbuch-ähnliche Aufzeichnung

💡 Pro-Tipp

Bei der Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter reicht laut BMF-Schreiben eine „nahezu ausschließlich betriebliche Nutzung" – das wird typischerweise als mindestens 90 % interpretiert. Dokumentieren Sie den Nutzungsanteil für mindestens 3 Monate glaubhaft.

AfA-Checkliste: Was können Sie abschreiben?

Typische abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter für Selbstständige:

  • IT-Ausstattung: Laptop, Monitor, Drucker, Software-Lizenzen (Nutzungsdauer: 3 Jahre, seit 2021 Sofortabschreibung)
  • Büromöbel: Schreibtisch, Bürostuhl, Regale (Nutzungsdauer: 13 Jahre)
  • Fahrzeuge: PKW (6 Jahre), Transporter (9 Jahre), E-Bike (7 Jahre)
  • Büro/Praxiseinrichtung: Küche, Sanitäranlagen, Beleuchtung (8–15 Jahre)
  • Werkzeuge und Maschinen: Je nach Art 3–15 Jahre

Abschreibungen in der EÜR korrekt erfassen

Lexware Office verwaltet Ihre Anlagegüter automatisch: Bei der Buchung eines Anlageguts legt die Software ein Anlageverzeichnis an, berechnet die jährliche AfA und bucht sie automatisch als Betriebsausgabe. Am Jahresende exportieren Sie diese Berechnung als Teil Ihrer EÜR direkt über ELSTER ans Finanzamt.

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Wir richten Ihr Anlagevermögen in Lexware Office ein – mit korrekten Nutzungsdauern und automatischer AfA.

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