Bewirtungskosten absetzen – 10 Steuertipps für Geschäftsessen
15. Februar 2026 · 10 Min. Lesezeit
Geschäftsessen sind ein wichtiger Teil des Geschäftslebens – und steuerlich absetzbar. Doch die Regeln sind komplex: 70 % hier, 100 % dort, TSE-Pflicht und Belegpflicht. In diesem Guide finden Sie 10 Praxis-Tipps, damit beim Finanzamt alles glattläuft.
Grundregel: Geschäftlich vs. betrieblich
| Art | Abzugsfähig | Beispiel |
|---|---|---|
| Geschäftlich | 70 % | Essen mit Kunden, Partnern, Interessenten |
| Betrieblich | 100 % | Mitarbeiter-Bewirtung, Betriebsfeier |
| Privat | 0 % | Geburtstag, private Feier |
10 Steuertipps für Bewirtungskosten
1. Geschäftlicher Anlass ist weit gefasst
Fast jede Besprechung mit Geschäftskontakten zählt als „geschäftlicher Anlass":
- Vertragsverhandlungen
- Pflege bestehender Geschäftsbeziehungen
- Projektbesprechungen
- Akquisegespräche
2. Begleiter zählen als Geschäftspartner
Nicht nur Ihr Ansprechpartner, auch dessen Ehepartner, Assistenz oder Berater gelten als Geschäftspartner. Die 70-%-Regelung gilt für alle Teilnehmer.
3. Betriebsfeiern sind zu 100 % absetzbar
Weihnachtsfeiern, Sommerfeste und Jubiläumsfeiern sind betrieblich veranlasst und damit zu 100 % Betriebsausgaben – inklusive Kosten für Partner und Kinder der Mitarbeiter.
4. 110-Euro-Freibetrag beachten
Pro Mitarbeiter und Veranstaltung gilt ein Freibetrag von 110 € (brutto). Pro Jahr können maximal zwei Betriebsveranstaltungen steuerfrei bleiben. Darüber hinaus wird die Differenz als geldwerter Vorteil versteuert.
5. Bewirtungsbeleg korrekt ausfüllen
Auf dem Bewirtungsbeleg müssen stehen:
- Ort und Datum der Bewirtung
- Teilnehmer (volle Namen)
- Geschäftlicher Anlass (konkret, nicht „Geschäftsessen")
- Höhe der Aufwendungen
💡 Pro-Tipp: Anlass konkretisieren
Schreiben Sie niemals nur „Geschäftsessen" auf den Beleg. Formulieren Sie konkret: „Besprechung zur Angebotserstellung Projekt XY" oder „Vorstellung neuer Dienstleistungen für Kunde Z".
6. TSE-Pflicht seit 2023
Seit dem 01.01.2023 muss auf der Restaurantrechnung die TSE-Seriennummer (Technische Sicherheitseinrichtung) angegeben sein. Ohne TSE-Hinweis erkennt das Finanzamt den Beleg möglicherweise nicht an.
7. Vorsteuer voll abziehen
Obwohl Sie nur 70 % der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe abziehen können, ist die Vorsteuer zu 100 % abzugsfähig – vorausgesetzt, Sie haben eine ordnungsgemäße Rechnung.
8. Trinkgeld korrekt dokumentieren
Trinkgeld ist ebenfalls zu 70 % absetzbar, muss aber separat auf dem Beleg notiert und vom Empfänger bestätigt werden (z. B. durch Unterschrift des Kellners).
9. Sicherheitskopien erstellen
Thermopapier-Belege verblassen schnell. Machen Sie sofort ein Foto oder einen Scan und laden Sie den Beleg in Lexware Office hoch.
10. Angemessenheit prüfen
Es gibt keine festen Grenzen, aber das Finanzamt prüft die Angemessenheit. Orientieren Sie sich an:
- Ihrer Unternehmensgröße
- Ihrem Umsatz und Gewinn
- Branchenüblichen Verhältnissen
Bewirtungskosten in Lexware Office buchen
In Lexware Office buchen Sie Bewirtungskosten ganz einfach:
- Beleg fotografieren und hochladen
- Der KI-Belegerfassung die Kategorisierung überlassen
- Die Aufteilung 70/30 wird automatisch vorgenommen
- Vorsteuer wird korrekt berechnet
Der perfekte Bewirtungsbeleg: Schritt für Schritt
Ein Bewirtungsbeleg muss bestimmte Angaben enthalten, damit das Finanzamt ihn akzeptiert. Füllen Sie den Beleg direkt nach dem Essen aus – nicht erst Wochen später:
- Maschineller Kassenbon: Vom Restaurant ausgestellt, mit Name/Anschrift des Restaurants, Datum, Rechnungsbetrag mit Steuersatz, Trinkgeld
- Zusätzliche Angaben (handschriftlich oder formular):
- Namen aller bewirteten Personen (inkl. Sie selbst)
- Konkreter geschäftlicher Anlass (z. B. „Projektbesprechung Website-Relaunch")
- Ort der Bewirtung (wenn nicht auf dem Bon)
- Ihre Unterschrift
💡 Pro-Tipp
Nutzen Sie die Lexware Office App: Fotografieren Sie den Beleg direkt nach dem Essen und ergänzen Sie die Angaben digital. So ist der Beleg sofort GoBD-konform archiviert und Sie müssen nichts mehr nachträglich rekonstruieren. Mehr zur Belegdigitalisierung.
Geschäftlicher Anlass: Was akzeptiert das Finanzamt?
Der häufigste Fehler: Ein zu vager Anlass. Das Finanzamt erwartet einen konkreten geschäftlichen Bezug:
| ✅ Akzeptiert | ❌ Nicht akzeptiert |
|---|---|
| Projektbesprechung Website-Relaunch | Geschäftsessen |
| Vertragsverhandlung Kooperation mit Firma X | Essen mit Geschäftspartner |
| Akquisegespräch Neukundengewinnung | Networking |
| Kickoff-Meeting Projekt Q3 | Geschäftliches |
Trinkgeld bei Bewirtungskosten
Trinkgeld ist absetzbar, wenn es angemessen ist (maximal 10–15 % des Rechnungsbetrags). Wichtig:
- Trinkgeld auf dem Kassenbon vermerken (oder separat auf dem Bewirtungsbeleg)
- Bei Kartenzahlung: Der Aufschlag erscheint automatisch auf dem Beleg
- Bei Barzahlung: Trinkgeldbetrag handschriftlich notieren
Sonderfälle: Bewirtung im Home Office und bei Veranstaltungen
Bewirtung von Geschäftspartnern zu Hause
Ja, auch Bewirtungen in Ihren eigenen Räumen sind absetzbar – allerdings nur zu 70 %. Die gleichen Dokumentationspflichten gelten: Teilnehmer, Anlass, Belege.
Teamessen mit Mitarbeitern
Bewirtungen, an denen nur eigene Mitarbeiter teilnehmen (ohne externe Gäste), sind zu 100 % als Betriebsausgabe absetzbar – z. B. Weihnachtsessen, Teambuilding. Bis 110 € pro Mitarbeiter und Veranstaltung sind auch lohnsteuerfrei.
Bewirtungskosten in Lexware Office buchen
In Lexware Office werden Bewirtungskosten korrekt aufgeteilt:
- Beleg hochladen: Kassenbon fotografieren und in Lexware Office importieren
- Kategorie wählen: „Bewirtungskosten" – die Software splittet automatisch 70 % absetzbar / 30 % nicht absetzbar
- Vorsteuer: Wird zu 100 % angerechnet (auch auf den nicht absetzbaren 30 %-Anteil)
- EÜR-Zuordnung: Die Software ordnet den Betrag korrekt der EÜR zu
Fazit: Bewirtungskosten konsequent nutzen
Geschäftsessen sind ein legitimes Steuer-Sparwerkzeug – nutzen Sie es! Der Schlüssel liegt in der korrekten Dokumentation: Beleg sofort ausfüllen, konkreten Anlass notieren, alle Teilnehmer benennen. Mit Lexware Office wird die Buchung zum Kinderspiel.
Häufige Fragen zu Bewirtungskosten
Kann ich auch Lieferdienste absetzen?
Ja – wenn Sie zum Beispiel für ein Kundenmeeting Essen bestellen, gelten die gleichen Regeln. Dokumentieren Sie den Anlass und die Teilnehmer auf der Lieferrechnung. Der 70-%-Anteil ist als Betriebsausgabe absetzbar.
Was gilt bei Bewirtung auf Geschäftsreisen?
Bei Geschäftsreisen können Sie zusätzlich die Verpflegungspauschale nutzen: 14 € bei Abwesenheit von 8–24 Stunden, 28 € bei mehr als 24 Stunden. Diese Pauschale ist unabhängig von tatsächlichen Bewirtungskosten und wird separat geltend gemacht.
Muss der Beleg vom Restaurant ausgestellt sein?
Ja, bis zu einem Rechnungsbetrag von 250 € genügt eine vereinfachte Rechnung (Kleinbetragsrechnung). Darüber muss eine vollständige Rechnung mit Name des Restaurants, Steuernummer und aufgeschlüsselten Positionen vorliegen.
Bewirtungskosten und Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer können Sie Bewirtungskosten genauso zu 70 % absetzen wie regelbesteuerte Unternehmer. Der einzige Unterschied: Sie können die auf dem Beleg ausgewiesene Vorsteuer nicht abziehen. Der volle Bruttobetrag ist Ihre Betriebsausgabe – davon dann 70 %.
Jährliches Sparpotenzial berechnen
Viele Selbstständige unterschätzen das Sparpotenzial von Bewirtungskosten:
- 2 Geschäftsessen pro Monat à durchschnittlich 80 €
- Davon 70 % absetzbar: 56 € × 12 = 672 € jährliche Betriebsausgabe
- Bei 30 % persönlichem Steuersatz: ~200 € Steuerersparnis pro Jahr
- Plus volle Vorsteuer: weitere ~150 € Erstattung (bei Regelbesteuerung)
Dokumentieren Sie also konsequent jeden Geschäftsanlass – es lohnt sich!
Abgrenzung: Bewirtung vs. Aufmerksamkeit
Nicht jede geschäftliche Verpflegung ist eine „Bewirtung" im steuerlichen Sinne. Die Unterscheidung ist wichtig:
| Art | Beispiel | Absetzbar |
|---|---|---|
| Aufmerksamkeit | Kaffee und Kekse im Meeting | 100 % (bis ~60 €) |
| Geschäftliche Bewirtung | Restaurantessen mit Kunde | 70 % |
| Betriebsveranstaltung | Teamessen (nur Mitarbeiter) | 100 % (bis 110 €/Person/Jahr) |
| Geschenke | Flasche Wein für Kunden | 100 % (bis 50 €/Person/Jahr) |
Kaffee und Snacks, die Sie im Büro für Kundenbesuche bereithalten, gelten als Aufmerksamkeit und sind zu 100 % absetzbar – kein Bewirtungsbeleg erforderlich.
Bewirtungsbeleg digital archivieren
Seit der GoBD-Aktualisierung reicht ein digitaler Scan des Bewirtungsbelegs. So gehen Sie vor:
- Bewirtungsanlass direkt nach dem Essen auf dem Beleg notieren (Anlass, Teilnehmer)
- Beleg mit der Lexware Office App fotografieren
- In Lexware Office der richtigen Kategorie zuordnen (Bewirtungskosten 70 %)
- Die Software berechnet automatisch den abzugsfähigen Anteil
Bewirtungskosten automatisch buchen?
Wir richten Lexware Office so ein, dass Bewirtungskosten automatisch korrekt aufgeteilt und gebucht werden.