Steuertermine 2026 für Selbstständige – Alle Fristen im Überblick
15. Februar 2026 · 12 Min. Lesezeit
Verspätete Abgaben kosten Geld – und Nerven. Damit Ihnen das nicht passiert, haben wir alle wichtigen Steuertermine 2026 für Selbstständige und Kleinunternehmer zusammengestellt.
Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)
Die UStVA gehört zu den häufigsten Steuerpflichten für Selbstständige. Je nach Vorjahres-Umsatzsteuerlast melden Sie monatlich oder vierteljährlich.
Monatliche Abgabe (Vorjahres-USt > 7.500 €)
| Zeitraum | Abgabefrist | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Januar | 10. Februar | 10. März |
| Februar | 10. März | 10. April |
| März | 10. April | 12. Mai |
| April | 11. Mai | 10. Juni |
| Mai | 10. Juni | 10. Juli |
| Juni | 10. Juli | 10. August |
| Juli | 10. August | 10. September |
| August | 10. September | 12. Oktober |
| September | 12. Oktober | 10. November |
| Oktober | 10. November | 10. Dezember |
| November | 10. Dezember | 11. Januar 2027 |
| Dezember | 11. Januar 2027 | 10. Februar 2027 |
💡 Pro-Tipp: Dauerfristverlängerung beantragen
Mit einer Dauerfristverlängerung gewinnen Sie einen Monat mehr Zeit für jede UStVA. Der Antrag wird einmalig über ELSTER gestellt und gilt unbefristet. Für monatliche Voranmeldungen ist eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-USt erforderlich.
Vierteljährliche Abgabe (Vorjahres-USt 1.000 – 7.500 €)
| Quartal | Abgabefrist | Mit Dauerfristverlängerung |
|---|---|---|
| Q1 (Jan–Mär) | 10. April | 12. Mai |
| Q2 (Apr–Jun) | 10. Juli | 10. August |
| Q3 (Jul–Sep) | 12. Oktober | 10. November |
| Q4 (Okt–Dez) | 11. Januar 2027 | 10. Februar 2027 |
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer werden vierteljährlich fällig:
| Termin | Fälligkeitsdatum 2026 |
|---|---|
| 1. Quartal | 10. März 2026 |
| 2. Quartal | 10. Juni 2026 |
| 3. Quartal | 10. September 2026 |
| 4. Quartal | 10. Dezember 2026 |
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Gewerbetreibende zahlen vierteljährlich Gewerbesteuer-Vorauszahlungen:
- 15. Februar 2026
- 15. Mai 2026
- 15. August 2026
- 15. November 2026
Jahresabgabefristen
| Erklärung | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung 2025 | 31. Juli 2026 | 28. Februar 2027 |
| Umsatzsteuererklärung 2025 | 31. Juli 2026 | 28. Februar 2027 |
| Gewerbesteuererklärung 2025 | 31. Juli 2026 | 28. Februar 2027 |
Verspätungszuschlag vermeiden
Das Finanzamt setzt bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag fest – mindestens 25 € pro angefangenem Monat. Bei einer Steuernachzahlung kann der Zuschlag sogar 10 % des festgesetzten Betrags betragen (maximal 25.000 €).
⚠️ Achtung: Automatischer Verspätungszuschlag
Seit 2019 wird der Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe automatisch festgesetzt – das Finanzamt hat hier keinen Ermessensspielraum mehr. Abgabe ist damit nicht verhandelbar.
So behalten Sie den Überblick
- Lexware Office nutzen: Die Software erinnert Sie automatisch an anstehende UStVA-Fristen
- Kalender-Erinnerungen: Tragen Sie alle Fristen in Ihren digitalen Kalender ein – mit Erinnerung 5 Tage vorher
- Quartalsplanung machen: Planen Sie feste Buchhaltungs-Zeiten für jeden Monat ein
- Belege sofort digitalisieren: Belege direkt in Lexware Office hochladen statt sammeln
Steuertermine im Detail: Monatliche Pflichten
Abhängig von Ihrer Unternehmensgröße und Steuerart fallen unterschiedliche monatliche Pflichten an:
Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)
Die UStVA ist die häufigste Steuermeldung. Die Frist ist der 10. des Folgemonats. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.
- Monatlich: Bei Vorjahres-Zahllast über 7.500 € oder als Existenzgründer
- Quartalsweise: Bei Vorjahres-Zahllast zwischen 1.000 und 7.500 €
- Befreit: Bei Vorjahres-Zahllast unter 1.000 € (möglich, nicht automatisch)
Lohnsteuer-Anmeldung
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie die einbehaltene Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats anmelden und abführen. Bei geringer Lohnsteuersumme (unter 5.000 € pro Jahr) genügt eine quartalsweise Anmeldung.
Quartalsweise Steuertermine
Einkommensteuer-Vorauszahlung
Vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Die Höhe wird vom Finanzamt auf Basis Ihres letzten Steuerbescheids festgesetzt. Bei stark schwankenden Einkünften können Sie eine Anpassung beantragen.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung
Ebenfalls quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Betrifft nur Gewerbetreibende – Freiberufler sind davon befreit. Der Freibetrag liegt bei 24.500 €.
💡 Pro-Tipp
Richten Sie Daueraufträge für Ihre Steuervorauszahlungen ein. So verpassen Sie keine Frist und vermeiden Säumniszuschläge. In Lexware Office können Sie sich zusätzlich automatische Erinnerungen einrichten.
Jährliche Steuertermine 2026
| Steuererklärung | Frist ohne StB | Frist mit StB |
|---|---|---|
| Einkommensteuer 2025 | 31.07.2026 | 28.02.2027 |
| Umsatzsteuer 2025 | 31.07.2026 | 28.02.2027 |
| Gewerbesteuer 2025 | 31.07.2026 | 28.02.2027 |
| EÜR 2025 | 31.07.2026 | 28.02.2027 |
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Verspätete Steuererklärungen und Meldungen werden teuer:
- Verspätungszuschlag: 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens 25 € pro Monat
- Säumniszuschlag: 1 % der Steuerschuld pro angefangenem Monat (bei verspäteter Zahlung)
- Zwangsgeld: Das Finanzamt kann ein Zwangsgeld bis zu 25.000 € androhen
- Schätzung: Gibt es keine Erklärung ab, schätzt das Finanzamt – meist zu Ihren Ungunsten
Dauerfristverlängerung: Einen Monat mehr Zeit
Für die UStVA können Sie eine Dauerfristverlängerung beantragen. Das verschiebt die Abgabefrist um einen Monat. Der Antrag wird einmalig über ELSTER gestellt und gilt dauerhaft.
Bei monatlicher Abgabe müssen Sie eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahres-Zahllast leisten. Bei quartalsweiser Abgabe entfällt diese.
Steuerkalender in Lexware Office
Lexware Office erinnert Sie automatisch an anstehende Fristen. Die Software zeigt auf dem Dashboard offene Steuermeldungen und sendet rechtzeitig Erinnerungen. Zusammen mit der direkten ELSTER-Übermittlung verpassen Sie keine Frist mehr.
Fazit: Steuertermine im Griff behalten
Die wichtigste Regel: Nie vom Finanzamt überraschen lassen. Nutzen Sie einen Steuerkalender, richten Sie Erinnerungen ein und erledigen Sie Ihre Meldungen einige Tage vor der Frist. Mit Lexware Office und einem strukturierten Quartalsplan wird Ihre Steuerverwaltung zum Routinevorgang.
Steuertermin-Checkliste für Existenzgründer
Im Gründungsjahr gelten besondere Regelungen:
- UStVA monatlich Pflicht: In den ersten zwei Kalenderjahren müssen Existenzgründer die UStVA monatlich einreichen – unabhängig von der Zahllast
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Muss innerhalb eines Monats nach Gründung ans Finanzamt
- Gewerbeanmeldung: Für Gewerbetreibende sofort bei Gründung erforderlich
- Vorauszahlungen: Das Finanzamt setzt oft verzögert Vorauszahlungen fest – rechnen Sie damit, dass nach 12–18 Monaten die erste Nachzahlung kommt
💡 Pro-Tipp
Legen Sie ab Tag 1 monatlich 30 % Ihres Gewinns auf ein separates Steuerkonto. So sind Sie vorbereitet, wenn nach der ersten Steuererklärung die Nachzahlung plus die neuen Vorauszahlungen auf einen Schlag fällig werden. Mehr zur Liquiditätsplanung.
Schonfrist und Wochenende: Wichtige Ausnahmen
Fällt ein Steuertermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Zusätzlich gibt es eine 3-tägige Schonfrist für Zahlungen – nicht aber für die Abgabe von Erklärungen!
Beispiel: UStVA-Frist 10. Juli fällt auf Samstag → Abgabe bis Montag, 12. Juli. Zahlung: Bis Mittwoch, 13. Juli (Schonfrist).
Elektronische Steuererklärung: ELSTER ist Pflicht
Alle Steuererklärungen, UStVAs und Lohnsteuer-Anmeldungen müssen seit Jahren elektronisch über ELSTER eingereicht werden. Papierformulare werden nicht mehr akzeptiert. Lexware Office hat eine direkte ELSTER-Integration – Sie senden Meldungen mit einem Klick.
Konsequenzen bei Fristversäumnis
Steuertermine einzuhalten ist nicht optional. Bei Versäumnis drohen:
| Konsequenz | Höhe | Ab wann |
|---|---|---|
| Verspätungszuschlag | 0,25 % der festgesetzten Steuer/Monat (mind. 25 €/Monat) | Nach 14 Monaten automatisch |
| Säumniszuschlag | 1 % der Steuer pro angefangenem Monat | Ab dem 4. Tag nach Fälligkeit |
| Zwangsgeld | Bis zu 25.000 € | Nach Androhung |
| Schätzung | Meist zu Ihren Ungunsten | Bei dauerhafter Nichtabgabe |
Bei einer Steuerschuld von 5.000 € kostet allein der Säumniszuschlag 50 €/Monat – vermeidbar durch rechtzeitige Zahlung oder Fristverlängerung.
Dauerfristverlängerung: 1 Monat mehr Zeit
Sie können eine Dauerfristverlängerung um einen Monat für die UStVA beantragen. Voraussetzung: Leisten Sie eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-USt. Lexware Office berechnet diese automatisch.
Nie wieder Fristen verpassen?
Wir richten Lexware Office so ein, dass Sie automatisch an alle Steuertermine erinnert werden – und die vorbereitende Buchhaltung rechtzeitig fertig ist.